ACHTUNG:
Die Sommerübertrittszeit endet am 20. Juni! Bis zu diesem Zeitpunkt (Datum Poststempel) muss die Abmeldung beim alten Verein und in Kopie beim zuständigen Landesverband (BL oder AWBL SpielerInnen zusätzlich bei der ÖBL) erfolgt sein
Am 21. Juni beginnt die Winterübertrittszeit.
Ein kurzer
Check betreffend Erfordernisse und Fristen:
Wie melde
ich mich an? Wer in der Meisterschaft mitspielen will, muss als Spieler im Zentral-Melde-System (ZMS) des ÖBV registriert sein. Neu-Anmeldungen sind jederzeit möglich. Die Anmeldung österreichischer Staatsbürger wird vom Verein online, mittels Eingabe der Spielerdaten inkl. Foto im ZMS vorgenommen. Das im ZMS erstellte Anmeldeformular ist auszudrucken und vom Spieler und dem Verein zu unterschreiben (Stempel) und an den zuständigen Landesverband zu schicken.
Die Anmeldung von "Ausländern" ist wie für „Österreicher“ vom Neuverein, mittels Eingabe der nötigen Daten inkl. Foto sowie Hochladen der Reisepasskopie im ZMS durchzuführen. Das ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular ist dann an den Österreichischen Basketball Verband zur Überprüfung bzw. zur weiteren Bearbeitung zu senden. Der ÖBV erteilt die Spielbewilligung nach Vorliegen einer Freigabe.
Wie melde ich mich ab?
Die Abmeldung muss in schriftlicher Form und nachweislich an den Altverein und an den zuständigen Landesverband erfolgen, als termingerecht ist das Datum des Poststempels definiert.
Wie wechsle ich einen Verein? Um berechtigt zu sein den Verein zu wechseln, ist vorerst eine termingerechte schriftliche Abmeldung notwendig. Die Ummeldung wird vom Neuverein im ZMS beantragt. Das vom Spieler und Neuverein unterschriebene Ummeldeformular ist an den zuständigen Landesverband zu übermitteln. Die Spielberechtigung beim Neuverein liegt vor, wenn der Altverein im ZMS die Ummeldung bestätigt. Der Altverein muss die Freigabe erteilen; wenn die Abmeldung bis 20.6. schriftlich erfolgte und der Mitgliedsbeitrag zur Gänze bezahlt sowie etwaiges Vereinseigentum ordnungsgemäß, vollständig retourniert wurde.
Der Altverein kann die Freigabe zum Vereinswechsel verweigern; wenn die Abmeldung/Ummeldung nach dem 21.6 erfolgt oder offene Forderungen dem Verein gegenüber bestehen oder etwaiges Vereinseigentum nicht vollständig retourniert wurde. Der alte Verein kann in der Winterübertrittszeit die Freigabe ohne Angabe von Gründen bis zur nächsten Übertrittszeit verweigern.
Welche Ummeldefristen gibt es?
die Sommerübertrittszeit beginnt nach Ende der Meisterschaft und endet am 20. Juni,
die Winterübertrittszeit beginnt am 21.Juni und endet am 31. Dezember (Die ÖBL hat hierfür zum Teil eigene Regelungen)
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Spieler eines Vereines?
Prinzipiell gelten die Bestimmungen (=Satzungen) des jeweiligen Vereines. In den Satzungen sind alle Dinge geregelt, die eine Zugehörigkeit eines Vereinsmitglieds zu einem Verein betreffen.
Dazu sind üblicherweise geregelt: Eintritt in den Verein, Formalitäten, Kündigung der Vereinsmitgliedschaft.
Mit dem Betritt eines Spielers zu einem Verein übernimmt ein Spieler dem Verein gegenüber diverse Pflichten. Diese sind unterschiedlich geregelt. Jedenfalls aber muss ein Mitgliedsbeitrag definiert sein und auch Kündigungsfristen müssen geregelt sein.
Das Rechtsverhältnis eines Spielers mit dem ÖBV beginnt mit der Anmeldung als Spieler.